Wärmeversorgung Rügen GmbH

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Informationen zur Soforthilfe der Bundesregierung

Informationen zur Soforthilfe der Bundesregierung

Sehr geehrte Kundinnen und Kunden der Wärmeversorgung Rügen GmbH,

die Bundesregierung Deutschland hat beschlossen, im Dezember 2022 unter anderen allen Wärmekundinnen und -kunden eine Unterstützung im Zusammenhang der bestehenden Energiepreisproblematik zukommen zu lassen.
Den natürlichen Personen unter unseren Kundinnen und Kunden werden wir diese Soforthilfe im Dezember 2022 in Form einer Gutschrift zukommen lassen.

Bei allen gewerblichen Kundeninnen und Kunden wird diese Zuwendung aus Kapazitätsgründen unter Umständen mit der Verbrauchsabrechnung für den Monat Dezember 2022 gutgeschrieben.

Die Höhe der Zuwendung richtet sich nach der Höhe der bezahlten Wärmerechnungen für den Zeitraum Oktober 2021 bis September 2022 geteilt durch 12 und multipliziert mit dem Faktor 1,2.

Im Rahmen der Zuwendung wird es vom Bund geforderte spezielle Kundendaten an die vom Bund festgelegte Einrichtung übermittelt.
Hierzu gehören:
- Name, Vorname/Firmierung
- Postanschrift
- Adresse der Abnahmestelle
- E-Mailadresse des Kunden oder Telefonnummer

Sollten Sie Einspruch gegen die Übermittlung dieser Daten erheben, können wir Ihnen diese Soforthilfe nicht zukommen lassen.
Der Einspruch ist schriftlich an uns zu übergeben.

Ihre Wärmeversorgung Rügen GmbH

 

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